Expertenrat aus dem Wochenspiegel 03.08.2018

Zum 1. Juli 2016 trat die Erhöhung der Renten in Kraft. Rentner dürften grundsätzlich über diesen Umstand erfreut sein. Jedoch könnte diese deutliche Erhöhung  im Vergleich zu den Vorjahren bei dem einen oder anderen dazu führen, dass diese nun verpflichtet sind eine Steuererklärung abzugeben.

Eine Erklärung ist grundsätzlich dann abzugeben, wenn das Einkommen den Steuerfreibetrag überschreitet. Da die aktuelle Rentensteigerung höher liegt als die Steigerung des Steuerfreibetrags ist das Risiko einer Erklärungspflicht deutlich höher als in den Vorjahren.

Wer jedoch Erklärungspflichtig ist und dennoch keine Erklärung abgibt kann sich grundsätzlich strafbar machen. Dementsprechend sollte nach Erhalt des neuen Rentenbescheids eine Überprüfung der Steuerpflicht durchgeführt werden.

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