Artikel Wochenspiegel vom 26.07.2017
Erhöht der Vermieter nach einer Modernisierung die Miete ohne eine Modernisierungsmieterhöhung in Textform unter Darlegung der entstandenen Kosten auszusprechen, sind die Erhöhungsbeiträge an den Mieter zurückzuzahlen.
Vorliegend traf der Vermieter nach Ankündigung der Modernisierung der Wärme- und Warmwasserversorgung mit dem Mieter in dessen Wohnung eine Vereinbarung, dass sich die Miete nach Abschluss der erforderlichen Einbauarbeiten erhöhe.
Der Mieter hat diese Vereinbarung als Haustürgeschäft aufgrund der fehlenden Widerrufsbelehrung durch seinen Vermieter als Unternehmer wirksam widerrufen.
Der BGH entschied (Urteil v. 17.5.2017, VIII ZR 29/16), dass eine durch die Modernisierung eingetretene Steigerung des Wohnwertes allein nicht ausreicht, um einen vom Vermieter entgegengehaltenen Anspruch auf Wertersatz in Form einer höheren Miete zu begründen.
Stefanie Förster
Rechtsanwältin