Rechtsberatung für Unternehmen und Familienunternehmen.
Wirtschaftsrechtlich klar, effizient, strategisch denkend, persönlich erreichbar.

Dr. Jens Groh ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Erbrecht. Er berät seit vielen Jahren mittelständische Unternehmen, Familienunternehmen und Privatpersonen  in wirtschaftlich und persönlich bedeutenden Rechtsfragen. Sein Schwerpunkt liegt in der rechtssicheren Gestaltung, der vorausschauenden Beratung und der konsequenten Durchsetzung von Mandanteninteressen.

 

Recht, das unternehmerisch denkt.

 

Unternehmerische Entscheidungen brauchen rechtliche Klarheit. Dr. Groh verbindet juristische Präzision mit wirtschaftlichem Verständnis und entwickelt Lösungen, die langfristig tragen - für Unternehmen, Gesellschafter und Familien.

 

Wirtschaftsrecht & Gesellschaftsrecht
Ihr Anwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht berät Dr. Groh Unternehmen aus Handel-, Handwerk und Gewerbe umfassend im Unternehmensrecht. Der Fokus liegt auf praxisnaher Beratung, klaren Strukturen und rechtssicheren Entscheidungen.

 

Beratungsschwerpunkte:

Handels- und Vertriebsrecht
Kaufrecht, Handelskauf, UN-Kaufrecht
Gestaltung und Prüfung nationaler und internationaler Verträge
Gesellschaftsrecht (Personen- und Kapitalgesellschaften)
Unternehmensgründung und -strukturierung
Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf
Gesellschafterstreitigkeiten
Unternehmenskrise und Insolvenz

Sein Ziel ist es stets eine wirtschaftlich sinnvolle, rechtlich sichere und umsetzbare Lösung zu bieten.

 

Unternehmens- & Familiennachfolge,  Erbrecht

Erbrecht für Unternehmer und Familienunternehmen: Die Nachfolge ist eine der wichtigsten unternehmerischen Entscheidungen. Dr. Groh begleitet Unternehmer und Familien bei der rechtssicheren Gestaltung der Unternehmens- und Vermögensnachfolge sowie bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen. 

 

Leistungsspektrum:

Unternehmens- und Vermögensnachfolge
Testaments- und Vertragsgestaltung
Beratung im Erbfall
Pflichtteilsrecht
Annahme oder Ausschlagung im Erbrecht
Nachlassteilung und Erbenhaftung

Sein besonderes Augenmerk liegt auf dem Erhalt des Unternehmens und der familiären Balance.


Warum Dr. Groh?

Weil unternehmerische Entscheidungen mehr brauchen als Paragrafen.

Mandanten entscheiden sich für Dr. Groh, weil er Recht nicht isoliert betrachtet, sondern im Kontext von Unternehmen, Gesellschaften und Familien. Seine Beratung ist klar, strukturiert und auf nachhaltige Lösungen ausgerichtet.

 

Dafür steht Dr. Groh:

Unternehmerisches Denken statt rein juristischer Betrachtung

Klare Sprache - verständlich, direkt und lösungsorientiert

Langfristige Perspektive bei Unternehmens- und Familiennachfolge

Persönliche Betreuung durch einen festen Ansprechpartner

Erfahrung im Mittelstand und in Familienunternehmen

Das Ziel ist nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern Planbarkeit und Stabilität für Unternehmen und Unternehmerfamilien.


Erfahrung & Hintergrund

Dr. Jens Groh studierte Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Nach dem Referendariat in Rheinland-Pfalz und seiner Zulassung zur Anwaltschaft war er von Januar 2007 bis Januar 2009 in Andernach als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Zivilrecht tätig. Parallel promovierte er im Arbeitsrecht mit dem Thema: "Einstellungs- und Kündigungskriterien kirchlicher Arbeitgeber vor dem Hintergrund des § 9 AGG".

Seit 2009 ist Dr. Groh Teil unserer Kanzlei. Als Partner und berät Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet.

Dr. Groh ist seit vielen Jahren als Referent tätig - unter anderem zu den Themen Erbrecht, Unternehmensnachfolge und Betriebsübergabe. Er hält regelmäßig Vorträge für Bildungseinrichtungen, Verbände und Organisationen des Mittelstands.

 

Was Mandanten schätzen

Klare Einschätzungen ohne juristische Umwege
Unternehmerisches Verständnis
Verlässliche Begleitung auch in schwierigen Situationen

 

So arbeiten wir zusammen:

  • Kontaktaufnahme:
  • 02651 98 90 77
  • groh(at)walek-rechtsanwaelte.de
  • Erste Einschätzung: Nach Durchsicht der wichtigsten Unterlagen erhalten Sie eine erste rechtliche Einordnung und eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen.
  • Weitere Vertretung: Übernahme der außergerichtlichen Korrespondenz und – falls erforderlich – Vertretung vor Gericht.  

Bringen Sie zu Besprechungsterminen bitte vorhandene Unterlagen (z.B. Testamente, Erbscheine, Gesellschaftsverträge, Aufforderungsschreiben) mit, damit Ihre Situation schnell und umfassend bewertet werden kann.

 

E-Mail:
groh@walek-rechtsanwaelte.de

Sekretariat:
Tel.: 02651 - 9890-77
Fax: 02651 - 9890-91

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